Verleiher:
Grundlagen & Pflichten
bei der Zeitarbeit

Kategorien: Personaldienstleistung | 15. JULI 2022

Unseren Recherchen nach gibt es zurzeit in Deutschland mehr als 11.000 Firmen, die überwiegend oder ausschließlich Leistungen im Bereich der Arbeitnehmerüberlassung anbieten. Obwohl insgesamt nur 2.2 Prozent aller deutschen Arbeitnehmer:innen als Leiharbeitskräfte beschäftigt sind, hat die Zeitarbeitsbranche einen hohen Stellenwert für die Wirtschaft. Seit Jahren steigt der Anteil von Zeitarbeit am Arbeitsmarkt kontinuierlich. Für die Verleiher von Personal bedeutet das einerseits gute Wachstumschancen auf der anderen Seite aber einen stetig zunehmenden Wettbewerb. Denn es drängen immer neue Zeitarbeitsfirmen auf den Markt. Was bedeutet Personalverleih konkret und wie können sich Verleiher von ihrer Konkurrenz abheben?

Wer oder was ist ein Verleiher?

Verleiher sind Anbieter einer Personaldienstleistung. Sie »verleihen« gewerbsmäßig eigene Mitarbeiter:innen (=Leiharbeitnehmer:innen) für eine bestimmte Zeitspanne gegen Entgelt an andere Firmen (= Entleiher). Das Arbeitsrecht spricht an dieser Stelle von der sogenannten Arbeitnehmerüberlassung. Im allgemeinen Sprachgebrauch haben sich hierfür die Synonyme Zeitarbeit, Personalverleih oder Leiharbeit eingebürgert. Mit dem zivilrechtlichen Leihvertrag (§ 598 ff. BGB) hat das Leiharbeitsmodell allerdings nichts zu tun. Stattdessen werden die Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetztes (AÜG) angewendet.

Die Begriffe »Leiharbeitnehmer«, »Verleiher« und »Entleiher« stehen dabei für die an der Arbeitnehmerüberlassung beteiligten Parteien:

Verleiher

• ist Arbeitgeber der Leiharbeitskräfte, vermittelt ihnen die temporären Arbeitseinsätze, zahlt ihr Gehalt und bekommt vom Entleiher ein Überlassungsentgelt

Leiharbeitnehmer

• ist beim Verleiher angestellt, schuldet die Arbeitsleistung jedoch dem Entleihbetrieb und erhält seine Arbeitsanweisungen vom Entleiher

Entleiher

• schließt mit dem Verleiher einen Überlassungsvertrag, schuldet dem Verleiher das vereinbarte Entgelt und sorgt für den vertragsgemäßen Einsatz der Leiharbeitskräfte

Voraussetzungen für den Personalverleih

In der Vergangenheit war Leiharbeit hauptsächlich in der Produktion und bei Tätigkeiten, die keine spezielle Qualifizierung erfordern, üblich. Das hat sich wegen des Fachkräftemangels mittlerweile geändert. Deshalb gibt es inzwischen zahlreiche Verleiher, die auf die Überlassung hochqualifizierter Fachkräfte – beispielsweise aus der IT-Branche oder dem Gesundheitswesen – spezialisiert sind.

Wer gewerbsmäßig Personal ausleihen will, benötigt eine Genehmigung zur Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ-Lizenz). Eine solche Lizenz erteilt die Bundesagentur für Arbeit auf schriftlichen Antrag einer Zeitarbeitsfirma. Doch die Erteilung ist an einige Bedingungen geknüpft. Der Verleiher muss – insbesondere bei einer Firmenneugründung – nachweisen, dass er über die nötige Sachkenntnis und Zuverlässigkeit verfügt.

Des Weiteren müssen die organisatorischen und finanziellen Voraussetzungen vorhanden sein, um der Funktion als Arbeitgeber im Personalverleih gerecht zu werden. Das bedeutet Branchenerfahrung und Startkapital. Einschlägige Vorstrafen oder zuvor festgestellte Verstöße gegen das AÜG können beispielsweise zu einer Versagung der Erlaubnis führen.

Die ANÜ-Lizenz ist zunächst auf ein Jahr befristet und wird nur auf erneuten Antrag um ein weiteres Jahr verlängert. Eine unbefristete Erlaubnis kann beantragen, wer als Verleiher drei Jahre hintereinander erlaubt und beanstandungsfrei tätig war. Das Ganze ist außerdem mit einigen Kosten verbunden. Denn sowohl für die jeweiligen Anträge selbst als auch für Kontrollen und Betriebsprüfungen fallen Gebühren an.

Darf man Arbeitnehmer:innen ohne Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verleihen?

Grundsätzlich ist der Verleih von Personal an eine vorhandene Erlaubnis geknüpft. Wer sich nicht daran hält, muss mit sehr empfindlichen Geldbußen rechnen. Es gibt allerdings ein paar Ausnahmen:

  • Zum Beispiel darf ein Arbeitgeber mit weniger als 50 Arbeitnehmer:innen einem anderen Arbeitgeber ohne Erlaubnis Personal für max. 12 Monate überlassen, wenn er damit Kurzarbeit oder Entlassungen vermeidet (sog. »Kollegenhilfe«).

  • Weitere Ausnahmen gelten etwa in derselben Branche (außer im Baugewerbe) – wenn ein Tarifvertrag das vorsieht – oder innerhalb eines Konzerns; bei gelegentlicher Überlassung oder im öffentlichen Dienst (vgl. § 1 Abs. 3 AÜG).

Voraussetzung in den Ausnahmefällen ist jedoch, dass solche Mitarbeiter:innen gar nicht erst zum Zweck des Verleihs angestellt wurden. Im Umkehrschluss heißt das: Professionelle Verleiher, die ihre Umsätze und Gewinne mit Zeitarbeit erzielen, brauchen immer eine entsprechende Erlaubnis.

Welche Pflichten hat der Verleiher?

Als Arbeitgeber treffen den Verleihbetrieb verschiedene Pflichten. Er muss sowohl die Gehalts- als auch etwaige Entgeltfortzahlungen im Urlaubs- oder Kranheitsfall für seine Leiharbeitskräfte übernehmen. Daneben obliegt der Zeitarbeitsfirma die Meldepflicht bei den Krankenkassen sowie die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen. Darüber hinaus hat der Verleiher dafür Sorge zu tragen, dass

  • der Equal Pay Grundsatz eingehalten wird,

  • gesetzliche oder tarifvertragliche Mindestlöhne nicht unterboten werden,

  • Leiharbeitskräfte entsprechend ihrer Qualifikation arbeiten können,

  • die Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten nicht überschritten wird,

  • alle Arbeitsbedingungen beim Entleiher gesetzlichen Vorgaben entsprechen,

  • die Gleichstellung mit der Stammbelegschaft gewährleistet ist.

Und damit nicht genug: Zeitarbeitsfirmen beschäftigen in der Regel selbst festangestellte Mitarbeiter:innen – wie Personaldisponent:innen, Buchhalter:innen, Recruiter:innen oder Vertriebsmitarbeiter:innen. Diese müssen ebenso bezahlt werden wie Geschäftsräume und weitere Betriebs- und Verwaltungskosten. Die Überlassungsentgelte sollten also entsprechend hoch sein, damit all diese Kosten gedeckt werden können und am Ende noch genug Gewinn übrigbleibt. Nur dann lohnt sich das Geschäftsmodell Zeitarbeit aus Sicht des Verleihers überhaupt.

Austausch zwischen Verleiher und Entleiher

Umso wichtiger wird in diesem Zusammenhang die zielgerichtete Zusammenarbeit mit dem Entleiher. Personal verleihen bedeutet nicht zuletzt eine große Verantwortung. Es haben immer wieder Fälle Negativschlagzeilen gemacht, in denen Leiharbeitnehmer:innen mit Dumpinglöhnen abgespeist oder Sozialabgaben unterschlagen wurden oder gar eine illegale Arbeitnehmerüberlassung ohne Erlaubnis stattgefunden hat. So etwas schadet nicht nur dem Image der Zeitarbeitsbranche, sondern lässt Unternehmen zögern, sich überhaupt auf die Vorteile dieser Methode einzulassen.

Seriöse Personaldienstleister distanzieren sich von unlauteren Methoden und behalten immer die Interessen ihrer Kund:innen und Leiharbeitnehmer:innen im Blick. Dazu gehört ein intensiver Austausch zwischen Verleiher und Entleiher. Nur wenn alle relevanten Eckpunkte miteinander abgesprochen werden, kann die Überlassung für alle Beteiligten ein zufriedenstellendes Ergebnis bringen. Damit der Verleihbetrieb passende Mitarbeiter:innen vorschlagen kann, benötigt er im Vorfeld möglichst konkrete Informationen:

  • Welche Qualifikationen und Fachkenntnisse sind unbedingt erforderlich?

  • Auf welche Eigenschaften legt der Entleiher besonderen Wert?

  • Wie lange soll der temporäre Arbeitseinsatz voraussichtlich dauern?

  • Was verdienen vergleichbare festangestellte Mitarbeiter:innen?

  • Welche Sondergratifikationen bekommen diese?

  • Wie sind die Arbeitsbedingungen vor Ort?

Diese Informationen sind nicht nur wichtig, um Fehlbesetzungen zu vermeiden. Sie müssen zum überwiegenden Teil auch im schriftlichen Überlassungsvertrag festgehalten werden. Je konkreter dieser Vertrag zwischen Verleiher und Entleiher ausgestaltet ist, desto mehr Rechtssicherheit bietet er den Parteien. Die verleihende Firma hat an dieser Stelle die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung zu versichern (und auf Verlangen des Entleihers vorzulegen).

Wettbewerbsvorteile für Verleiher mit der index Gruppe

Zuverlässigkeit und Seriosität des Verleihers sind die Grundvoraussetzungen, um langfristig Erfolg zu haben. Ferner braucht es natürlich einen gut gefüllten Pool an flexiblen und qualifizierten Leiharbeitnehmer:innen, die den Anforderungen der Kund:innen gerecht werden. Deshalb stellen die richtigen Mitarbeiter:innen das größte Kapital eines Personalverleihers. Das bedeutet, dass Personaldienstleister selbst attraktive Arbeitgeber sein müssen, die faire Bedingungen bieten. Eine nachhaltige Arbeitgebermarke und eine gute Reputation kann für eine Zeitarbeitsfirma ein Alleinstellungsmerkmal und damit ein Wettbewerbsvorteil sein.

index Anzeigendaten: Ein holistisches Vertriebssystem inklusive Analyse- & Akquisetool

Wer als Verleiher erfolgreich sein möchte, braucht umfassende Kenntnisse des Arbeits- und Stellenmarktes. Erfolgreiche Zeitarbeitsfirmen erkennen rechtzeitig Trends, wissen, welche Qualifikationen besonders gefragt sind, können schneller auf Kundenwünsche oder Veränderungen reagieren und auch bei der Neukundenakquise punkten. Neben Nachrichten aus Politik und Wirtschaft sind es vor allem die geschalteten Stellenanzeigen selbst, die den Personalbedarf von Firmen aufzeigen. Wie oft wurde geschaltet, auf wie vielen Kanälen, welche Skills werden gesucht, welche Benefits geboten – kurz: Wie hoch ist der Besetzungsdruck beim Unternehmen?


Gleichzeitig ist es quasi unmöglich, eine stetige Stellenmarktanalyse durchzuführen. In Anbetracht der Fülle der Anzeigen hat wohl niemand Zeit und Ressourcen für die notwendigen Analysen der eigenen Region. Die Lösung: Mit der Vertriebssoftware von index Anzeigendaten haben Zeitarbeitsfirmen Zugriff auf die umfangreichste Stellendatenbank in Europa.

Wir werten pro Jahr mehr als 67 Millionen Stellenanzeigen aus 10 europäischen Ländern aus. Unsere täglich aktualisierte Datenbank bietet über 20 individuelle Filteroptionen zur gezielten Suche nach Platzierungsoptionen für die eigenen Kandidat:innen. Passende Anzeigen werden mit allen notwendigen Kontaktdaten direkt und automatisch ins E-Mail-Postfach geliefert und lassen sich im Handumdrehen als Zielfirmenliste exportieren. Das minimiert den Rechercheaufwand und sorgt für mehr Effizienz bei der Personalvermittlung. Davon profitieren sowohl Kund:innen als auch Kandidat:innen. Deren Zufriedenheit ist ein genauso wichtiger Wettbewerbsfaktor auf dem umkämpften Zeitarbeitsmarkt.

Fazit: Die Arbeitswelt ist im Wandel. Flexible Zeitarbeitsmodelle sichern nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, sie werden ebenfalls für Arbeitnehmer:innen immer attraktiver. Sei es, um als Berufseinsteiger:in Erfahrungen zu sammeln oder den Wiedereinstieg ins Berufsleben zu erleichtern.
Wer sich als Verleiher in diesem Marktsegment behaupten will, muss einen ausgezeichneten Service bieten und dazu seine internen Prozesse optimieren. index Anzeigendaten ist das passende Werkzeug, dies umzusetzen.

Jürgen Grenz

Autor

Jürgen Grenz gründete index 1994 in Berlin und ist seitdem Geschäftsführer. Seit 2019 leitet er die Unternehmensgruppe gemeinsam mit Oliver Saul. Das Thema Personal, das in Zeiten des Fachkräftemangels immer bedeutender wird, zieht sich wie ein roter Faden durch die Vita des Diplom-Kaufmanns (Universität Mannheim). 2001 initiierte er zudem die Stiftung Gute-Tat, die temporäres soziales Engagement bei karitativen Projekten ermöglicht.

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