Gesetzliche Vorgaben für Stellenausschreibungen:
Ihr Schlüssel zum Meistern des Fachkräftemangels!

Kategorien: Stellenmarkt, Recruiting | 06. September 2023

In Zeiten des Fachkräftemangels werden professionelle Stellenanzeigen immer wichtiger.  Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Stellenausschreibungen die richtigen Zielgruppen ansprechen, um eine größere Anzahl qualifizierter Bewerber:innen zu erreichen. Die Anforderungen für die Position sollten klar und präzise formuliert werden, um potenzielle Bewerber:innen anzulocken, die über die erforderlichen Fähigkeiten und Qualifikationen verfügen. Ebenso wichtig ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten. Zusammen mit einer klaren Struktur bieten sie die Grundlage einer gelungenen Stellenanzeige.

Wie in vielen anderen Bereichen des Personalwesens gibt es auch bezüglich Stellenausschreibungen rechtliche Vorgaben. Diese reichen von inhaltlichen Richtlinien seitens des Gesetzgebers über Vorgaben seitens des Unternehmens bis hin zu einer Formulierung gemäß des Gleichbehandlungsgesetzes.

Doch welche Parameter gilt es zu berücksichtigen, um eine effektive und rechtskonforme Stellenanzeige zu gestalten?

Rechtliche Anforderungen
einer Stellenanzeige

1. Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates:

Wenn in einem Unternehmen ein Betriebsrat vorhanden ist, kann dieser von seinem Initiativrecht nach § 93 BetrVG Gebrauch machen und eine innerbetriebliche Stellenausschreibung verlangen. Der Arbeitgeber kann die Stelle jedoch auch außerbetrieblich ausschreiben.

2. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG):

Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass ihre Stellenausschreibungen keine Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung enthalten. Vermeiden Sie daher Formulierungen, die auf eine Benachteiligung in Bezug auf Alter oder Geschlecht hindeuten.

3. Mindestinhalte der Stellenausschreibung:

Es gibt keine gesetzliche Grundlage für den Inhalt einer Stellenausschreibung. Es empfiehlt sich jedoch, gewisse Mindestinhalte zu berücksichtigen, um potenzielle Bewerber:innen über die Anforderungen und die Leistungen zu informieren. Dazu gehören beispielsweise die Abteilung, die Arbeitsplatzbezeichnung, die fachlichen und persönlichen Voraussetzungen, die Lohn- und Gehaltsgruppe sowie die Bewerbungsfrist.

Insgesamt sollten Personaldisponent:innen bzw . alle Mitarbeitenden, die Ausschreibungen verfassen,  sicherstellen, dass ihre Stellenausschreibungen den rechtlichen Anforderungen entsprechen, um Diskriminierung zu vermeiden und potenzielle Bewerber anzulocken.

Wichtige Eckdaten einer
erfolgreichen Stellenanzeige

Eine Zeitung bei der eine Lupe über dem Thema Stellenangebote gelegt wurde

In einer moderne Stellenausschreibung müssen bestimmte Rahmenbedingungen beachtet werden, um Bewerber:innen effektiv anzusprechen und die Erwartungen klar zu vermitteln. Diese beinhalten u. a. eine präzise Darstellung der Jobanforderungen, die die Vorteile der Position und des Unternehmens hervorheben. Die Position muss unmissverständlich beschrieben werden. Eine detaillierte Beschreibung der Hauptaufgaben und Verantwortlichkeiten gehören ebenso dazu, wie die Skizzierung der erforderlichen Fähigkeiten, Qualifikationen und Erfahrungen. Die Angabe des genauen Arbeitsortes oder zumindest der Region, in der die Stelle angesiedelt ist, gehört zu den elementaren Informationen. Sinnvoll ist zudem eine kurze Vorstellung des Unternehmens, seiner Werte, Ziele und Kultur, um potenzielle Bewerber anzusprechen. Auch eine Nennung der wesentlichen Benefits ist wesentlicher Bestandteil einer gelungenen Stellenanzeige. Gleichzeitig muss jegliche Diskriminierung vermieden werden, um den Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu entsprechen. Bei der Erstellung von Stellenangeboten sollten altersneutrale Formulierungen verwendet und relevante Inhalte angegeben werden, um Bewerber:innen vollständig zu informieren. Die Arbeits- und Rahmenbedingungen sollten berücksichtigt werden, um ein umfassendes Bild des Arbeitsumfeldes und der Unternehmenskultur zu vermitteln. Zusammengefasst sollte eine Stellenausschreibung klar, einladend und gesetzeskonform sein, um potenzielle Bewerber:innen effektiv anzusprechen.

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Das allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG)
gegen Diskriminierung

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein wichtiges Instrument, um Diskriminierung in der Stellenausschreibung zu vermeiden. Das AGG verbietet die Diskriminierung von Arbeitnehmern aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass ihre Stellenausschreibungen keine diskriminierenden Formulierungen enthalten, die auf eine Benachteiligung in Bezug auf Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung abzielen würden. Um dies sicherzustellen, ist es ratsam, dass der Arbeitgeber den gesamten Auswahlprozess dokumentiert, um später nachweisen zu können, dass keine Diskriminierung erfolgt ist.
Bei Verstößen drohen den Arbeitgebern Klagen der betroffenen Bewerber:innen, die neben entstandenem Schaden auch eine Entschädigung in Höhe von bis zu drei Monatsgehältern geltend machen können.
Insgesamt kann das AGG dazu beitragen, Diskriminierung in der Stellenausschreibung zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Bewerber:innen fair behandelt werden. Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass ihre Stellenausschreibungen den Anforderungen des AGG entsprechen, um keine Klage von potentiellen Bewerber:innen oder anderen aufmerksamen Unternehmen zu riskieren.

Alters- und Geschlechtsdiskriminierung
und ihre Folgen

Diverses Teamporträt von 5 Personen wovon eine Im Rollstuhl sitzt, schauen am Arbeitsplatz lächelnd in die Kamera

Altersdiskriminierung und Geschlechtsdiskriminierung sind zwei Formen von Diskriminierung, die in Stellenausschreibungen auftreten können.
Altersdiskriminierung kann dazu führen, dass ältere Arbeitnehmer aufgrund von Vorurteilen oder Stereotypen ausgeschlossen werden. Wohingegen Geschlechtsdiskriminierung die Ausgrenzung gewisser Bewerber aufgrund ihres Geschlechts beinhaltet. Die Folgen können in beiden Fällen für Arbeitgeber gravierend sein, da sie qualifizierte Bewerber:innen ausschließen und das Potenzial für eine erfolgreiche Geschäftsentwicklung einschränken können.
Arbeitgeber, die gegen das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung oder der Altersdiskriminierung verstoßen, können mit hohen Geldstrafen und Schadensersatzforderungen konfrontiert werden.

Entschädigung und Schadenersatz aufgrund von
Diskriminierung

Entschädigung und Schadensersatz können im Fall der Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Alter, ethnischer Herkunft, Religion oder sexueller Orientierung geltend gemacht werden. Entschädigungszahlungen dienen dabei als Ausgleich für immateriellen Schaden, deren Höhe von der Schwere der Benachteiligung abhängt und bis zu drei entgangenen Monatslöhnen betragen kann. Auf der anderen Seite dient der Schadensersatz als Ausgleich für materiellen Schaden. Seine Höhe richtet sich nach der Schwere der Benachteiligung, dem Verschuldensgrad des Arbeitgebers und der wirtschaftlichen Lage des Betroffenen. Wichtig zu beachten ist, dass Entschädigungszahlungen beitragsfrei sind, da sie immateriellen Schadensersatz darstellen. Insgesamt tragen diese Zahlungen dazu bei, den durch Diskriminierung entstandenen Schaden auszugleichen. Daher ist es für Arbeitgeber essenziell, ihre Stellenausschreibungen gemäß dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) zu gestalten, um nicht für entsprechende Schadensersatzzahlungen belangt werden zu können.

Die Stellenausschreibungspflicht
und Rechte des Betriebsrats

Die Stellenausschreibungspflicht und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats sind wichtige Aspekte im Arbeitsrecht. Hier sind einige Informationen zu diesen Themen:

Stellenausschreibungspflicht:

– Eine Ausschreibungspflicht seitens der Arbeitgeber bezüglich offener Stellen existiert nicht. Es gibt jedoch einige Ausnahmen, wie beispielsweise bei der Besetzung von Führungspositionen oder bei der Einstellung von schwerbehinderten Menschen.
– In einigen Fällen kann der Betriebsrat verlangen, dass offene Stellen innerbetrieblich ausgeschrieben werden, bevor sie extern ausgeschrieben werden.
– Die Stellenausschreibungspflicht kann je nach Branche und Unternehmen unterschiedlich sein, deswegen sollten Arbeitgeber sich über die geltenden Bestimmungen informieren.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats:

– Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Personalplanung und der Stellenausschreibung.
– Außerdem hat er auch ein Initiativrecht, das es ihm ermöglicht, eigene Vorschläge zur Personalplanung und Stellenausschreibung zu machen.
– Arbeitgeber sollten sicherstellen, dass sie das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats respektieren, denn dieser kann bei fehlender Berücksichtigung vom Zustimmungsverweigerungsrecht bezüglich der daraufhin erfolgten Einstellung Gebrauch machen.

Wichtige Fragen zu
den gesetzlichen Grundlagen

Was sind die gesetzlichen Vorgaben für Stellenausschreibungen?

Die gesetzlichen Vorgaben für Stellenausschreibungen beinhalten unter anderem die Verpflichtung zur diskriminierungsfreien Ausschreibung, die Einhaltung des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und in bestimmten Fällen die Stellenausschreibungspflicht.

Warum ist eine korrekte Stellenausschreibung wichtig?

Eine korrekte Stellenausschreibung ist wichtig, um die Anzahl und Qualität der Bewerbungen zu erhöhen, den Fachkräftemangel im eigenen Unternehmen zu begrenzen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Was ist das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bedeutet, dass der Betriebsrat bei der Gestaltung und Veröffentlichung von Stellenausschreibungen einbezogen werden muss.

Was ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein Gesetz, das Diskriminierung in allen Lebensbereichen, einschließlich der Arbeitswelt, verbietet.

Was ist die Stellenausschreibungspflicht?

Die Stellenausschreibungspflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung zur Ausschreibung von Stellen in bestimmten Fällen, beispielsweise wenn ein Unternehmen öffentliche Fördermittel erhält. Auch wenn es grundlegend in Deutschland keine Pflicht zum Ausschreiben einer Stelle gibt, gibt es Ausnahmen, die zu beachten sind.

Beamte: Für den Dienstherrn von Beamten besteht gemäß §8 BBG und den entsprechenden Landesbeamtengrenzen eine Stellenausschreibungspflicht. Nach der Gesetzesvorgabe muss die Einstellung von Bewerber:innen bei der Ausschreibung öffentlich sein.

Landesvorschriften: Die Verpflichtung zur Ausschreibung einer Stelle kann verschiedene Gründe haben, die sich je nach Bundesland unterscheiden. Dazu gehören vor allem Vorgaben gemäß §6 BGleiB. Nach diesem Gesetz gilt es, einen freien Arbeitsplatz öffentlich auszuschreiben, sollten Frauen in diesem Bereich unterrepräsentiert sein. Dies gilt nur dann, wenn die Stelle weder intern noch dienststellenübergreifend besetzt werden kann.

Betriebsrat: Es ist dem Betriebsrat vorbehalten, eine innerbetriebliche Ausschreibung zu fordern. Das bedeutet, dass das Unternehmen vorerst versuchen muss, die Stelle intern zu besetzen, bevor eine externe Stellenausschreibung erfolgt.

Welche Bewerberkosten müssen Sie als Arbeitgeber erstatten?

Die Erstattung der Bewerberkosten ist keine Frage der Kulanz. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Bewerberkosten zu tragen. Dazu gehören die Anreise für ein Bewerbungsgespräch, sowie die Übernachtungsaufwendungen und Verpflegungskosten. Bei allen anstehenden Kosten gilt es zu berücksichtigen, dass sie immer in einem entsprechenden Rahmen stattfinden müssen. So werden Zugtickets beispielsweise beinahe ausnahmslos nur für eine Fahrt in der 2. Klasse erstattet. Bewerber:innen sollen sich nicht an der erstatteten Summe bereichern, sondern lediglich für die tatsächlichen Kosten entschädigt werden.

Stellenausschreibungen als
essenzieller Bestandteil des Arbeitsmarkts

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Fachkräftemangel die Bedeutung einer effektiven Stellenausschreibung erheblich erhöht. In einer Zeit, in der qualifiziertes Personal Mangelware ist, wird die Fähigkeit eines Unternehmens, mit gut konzipierten und strategisch ausgerichteten Stellenausschreibungen die richtigen Talente anzusprechen, zum entscheidenden Wettbewerbsvorteil.
Gleichzeitig spielt die Einhaltung von rechtlichen und ethischen Standards eine zentrale Rolle. Diskriminierungsfreie, altersneutrale und inklusive Stellenausschreibungen tragen nicht nur dazu bei, nicht gegen das AGG zu verstoßen, sondern präsentieren das Unternehmen auch als attraktiven und verantwortungsbewussten Arbeitgeber.
Unternehmen müssen daher einen ganzheitlichen Ansatz verfolgen, der sowohl die strategische Ausrichtung und die Kommunikation der Stellenausschreibung als auch die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Auf diese Weise können sie auf dem umkämpften Arbeitsmarkt erfolgreich agieren und den Fachkräftemangel effektiv angehen.

Jürgen Grenz

Autor

Jürgen Grenz gründete index 1994 in Berlin und ist seitdem Geschäftsführer. Seit 2019 leitet er die Unternehmensgruppe gemeinsam mit Oliver Saul. Das Thema Personal, das in Zeiten des Fachkräftemangels immer bedeutender wird, zieht sich wie ein roter Faden durch die Vita des Diplom-Kaufmanns (Universität Mannheim). 2001 initiierte er zudem die Stiftung Gute-Tat, die temporäres soziales Engagement bei karitativen Projekten ermöglicht.

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