Entleiher:
Die Zielgruppe der
Zeitarbeitsfirmen im Fokus

Kategorien: Personaldienstleistung | 12. MAI 2022

Das Thema Zeitarbeit diskutiert man in Deutschland recht kontrovers. Für viele Personaldienstleister aber bildet gerade der Verleih von Personal eine der wichtigsten Geschäftsgrundlagen. Deshalb sind Unternehmen mit akutem Mitarbeiterbedarf ihre zentrale Zielgruppe. Doch für Aufbau und Pflege erfolgreicher Geschäftsbeziehungen zum Entleiher müssen Personaldienstleister Motive, Bedürfnisse und Interessen ihrer (potenziellen) Kunden gut kennen. Weshalb greifen Firmen überhaupt auf Leiharbeitnehmer zurück? Wo liegen die Vor- und Nachteile von Zeitarbeit? Wie können alle Seiten einträglich zusammenarbeiten?

Definition: Was ist ein Entleiher?

Zeitarbeitsfirmen (= Verleiher) bieten eine Dienstleistung an, bei der sie Arbeitnehmer für eine begrenzte Zeit an andere Firmen ausleihen. Der juristische Fachbegriff dafür lautet „Arbeitnehmerüberlassung“. Zeitarbeit, Leiharbeit oder Personalverleih sind einige der häufig verwendeten Synonyme. Als Entleiher bezeichnet man dabei das Unternehmen, welches eine solche Dienstleistung in Anspruch nimmt. In Deutschland werden die gesetzlichen Grundlagen für die zeitweise Überlassung von Personal durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) geregelt.

Bei der Leiharbeit entsteht ein rechtliches Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher, Entleihbetrieb und Leiharbeitnehmer. Der entliehene Arbeitnehmer schuldet dem Entleiher zwar seine Arbeitsleistung und nimmt dessen Weisungen entgegen. Als Arbeitgeber des Leiharbeitnehmers fungiert jedoch nicht der Entleiher, sondern die Zeitarbeitsfirma, die auch das Gehalt zahlt. Entleiher und Verleiher wiederum schließen einen Überlassungsvertrag und das verleihende Unternehmen erhält eine Überlassungsvergütung.

Grafik Dreiecksverhältnis zwischen Verleiher Entleiher Leiharbeitnehmer

Warum nutzen Entleiher Zeitarbeit?

Auftragsspitzen, Erkrankungen oder überraschende Kündigungen: Es gibt einige Gründe, weshalb Unternehmen in Deutschland mit personellen Engpässen kämpfen. Daneben bewegen auch andere Faktoren Entleiher dazu, sich der Vorteile der Zeitarbeit zu bedienen.

Personalbedarf kurzfristig ausgleichen

Plötzlich auftretende Personalausfälle oder ein – zum Beispiel saisonbedingter – erhöhter Personalbedarf bedeuten für jeden Betrieb eine große Herausforderung. Schnell entsteht eine Mehrbelastung der eigenen Mitarbeiter, denn die anfallende Arbeit muss trotz Personalmangel erledigt werden. Solche Zeiträume sind meist überschaubar und können Personaldisponent:innen helfen diese durch externe Arbeitnehmer zu überbrücken. Übrigens war das der Grund, weshalb das heute bekannte Modell der Leiharbeit überhaupt entstanden ist.

Dem Fachkräftemangel begegnen

Ein weiteres Motiv ist der Fachkräftemangel bei zahlreichen stark gefragten Berufsgruppen. Nicht selten dauert es mehrere Monate, bis Unternehmen dringend benötigte Mitarbeiter finden. Auch hier kann der Einsatz von Zeitarbeitspersonal über Engpässe während der Recruiting-Phase hinweghelfen. Hinzu kommt, dass der Entleiher die Option hat, die entliehene Arbeitskraft nach Ablauf der vereinbarten Überlassungsdauer selbst anzustellen. Wenn Leiharbeitnehmer bei der Zeitarbeitsfirma kündigen und beim Entleiher anfangen, ist das sogar oft erwünscht. Man spricht dabei vom sogenannten »Klebe-Effekt«. Statistisch gesehen wird ein gutes Drittel der Zeitarbeitskräfte später von einem Entleihbetrieb übernommen.*

Kosten senken

Nicht zuletzt spielt der Kostenfaktor bei der Zeitarbeit eine große Rolle. Löhne und vor allem die damit verbundenen Lohnnebenkosten sind in Deutschland sehr hoch. Die Kosten bei der Überlassung eines Leiharbeitnehmers liegen meist etwas darunter. Gehälter, Sozialabgaben und krankheitsbedingte Ausfallkosten zahlt der Verleiher als eigentlicher Arbeitgeber. Auf Seiten des Entleihers fällt nur der vereinbarte Stunden- oder Tagessatz an, was dessen Ausgaben überschaubarer macht. Außerdem entstehen durch Leiharbeit keine eigenen Personalbeschaffungskosten.

Ist Zeitarbeit gut oder schlecht?

Im internationalen Wettbewerb zählen Flexibilität und Kosteneffizienz. Das Modell der Arbeitnehmerüberlassung gilt als probates Mittel, im Hinblick auf Personal- und Kostenfragen flexibel zu bleiben. Dennoch ist es um das Ansehen der Entleiher und Personaldienstleister in der breiten Öffentlichkeit nicht besonders gut bestellt. Viele verbinden Zeitarbeit mit Lohndrückerei, Unsicherheit und Schlechterstellung der Leiharbeitnehmer.

Man darf aber nicht vergessen, dass viele Zeitarbeitskräfte ein unbefristetes Arbeitsverhältnis mit ihrer Zeitarbeitsfirma haben. Ihnen stehen grundsätzlich dieselben Urlaubs- und Lohnfortzahlungsansprüche zu wie normalen Arbeitnehmern. Im AÜG ist zudem der Gleichstellungsgrundsatz verankert, der auch Equal Pay beinhaltet. Demnach bekommen Leiharbeitnehmer spätestens nach 9 Monaten Einsatz beim Entleihbetrieb die gleiche Bezahlung wie die dort festangestellten Mitarbeiter. Und es existieren diverse Branchenzuschlagstarifverträge, die ohnehin die finanzielle Gleichbehandlung vorsehen.

Zu den Pflichten des Entleihers wiederum gehört:

– Leiharbeitnehmer gemäß ihrer Qualifikation zu beschäftigen
– die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten
– Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. betriebliche Kinderbetreuung) zu ermöglichen
– die gesetzlichen Vorschriften zu Arbeits- und Ruhezeiten einzuhalten
– Leiharbeitnehmer über offene Stellen im Unternehmen zu informieren

Für Arbeitnehmer bedeutet Zeitarbeit oftmals eine große Chance für einen Wiedereinstieg ins Berufsleben, zum Beispiel nach einer längeren Krankheit oder Kinderbetreuungszeiten. Sie können unterschiedliche Unternehmen kennenlernen, Erfahrungen sammeln und selbst flexibel agieren.

Die Zusammenarbeit von Verleiher und Entleiher

Die zeitweise Überlassung von Personal hat also durchaus Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine der Voraussetzungen für die Zufriedenheit aller Beteiligter bildet die effektive Zusammenarbeit von Personaldienstleister und Entleiher. Rechtliche Grundlage dafür ist der Überlassungsvertrag. Je konkreter dieser ausgestaltet ist, desto eher vermeidet man Missverständnisse oder gar Streitigkeiten. Aber Obacht: Es empfiehlt sich nicht, nur die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

Verleiher müssen die Unternehmen ihrer Kunden gut kennen und wissen, welchen konkreten Bedarf diese haben. Denn die Leiharbeitnehmer, die vermittelt werden, sollten den Anforderungen des Entleihers möglichst gut entsprechen und in jedem Fall alle notwendigen Qualifikationen mitbringen. Hier kommt es auf eine nachhaltige Kommunikation mit dem Entleihbetrieb an. Das gelingt am besten, wenn das Verhältnis zwischen Personalverleihern und ihren Kunden von Transparenz und Vertrauen geprägt ist.

Allerdings bleiben auch Zeitarbeitsfirmen nicht vom Fachkräftemangel verschont. Das heißt, dass sie sich selbst als attraktiver Arbeitgeber präsentieren müssen. Nur dann können sie diejenigen Kandidaten finden und im Personalpool halten, die ihre Kunden benötigen. Aus diesem Grund sind die Themen Employer Branding und Personalmarketing ebenfalls wichtige Themen für Verleihbetriebe.

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Der Wettbewerbsdruck im Bereich Leiharbeit ist groß und die Konkurrenz schläft nicht. Um langfristig erfolgreich zu sein, zählen neben Professionalität im Umgang mit dem Entleiher und der eigenen Arbeitgeberattraktivität vor allem Schnelligkeit und genaue Kenntnisse über den Stellenmarkt. Denn nur wer weiß, wo konkreter Personalbedarf besteht und welche Entwicklungen es gibt, kann explizit und zeitnah auf die Bedürfnisse des Entleihers reagieren und so für Kundenzufriedenheit und Kundenbindung sorgen.

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*Quelle: statista.de – Anteil der Übernahme von Zeitarbeitskräften durch Kunden (Klebeeffekt) im 3. Quartal 2014

Stefan Hackel

Autor

Stefan ist seit rund 7 Jahren bei index an Bord. Der (Wahl-)Berliner mit schwäbischen Wurzeln und sächsischer Lebenserfahrung verantwortet die gesamte Pressearbeit der Unternehmensgruppe. Er trommelt hauptsächlich bei Journalisten von Fach- und Leitmedien für index und seine Kunden. Hin und wieder teilt er aber auch in Blogbeiträgen sein Wissen mit der HR-Community.

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